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(Direkte Übersetzung)
DAS MAYARECHT GRUNDKENTNISSE
Kapitel 7: FUNDAMENT DER MAYA-RECHTSPRECHUNGDie Praxis der Maya-Rechtsprechung ist fest in der
eigenen Kultur verankert, die aus dem Leben, der
Erfahrung und dem Wissen, das durch die Grosseltern, die
Ältesten und die Maya-Priester im weitesten Sinn
weitergegeben wurde, besteht. Die kulturellen Grundsätze zielen auf den
kollektiven Nutzen, die Einheit der Gemeinschaft, die
Einwilligung aller Beteiligten als Ausdruck der
Rechtmässigkeit, die Harmonie, das Einhaltens eines
gegebenen Versprechens, die Verantwortung und den Respekt
ab. Der Prozess der Rechtsprechung ist gekennzeichnet
durch Toleranz, Dialog und Zuhören, die Zustimmung
beider Seiten, das Gleichgewicht zwischen den neuen
Beziehungen, die Ruhe, den Dialog und die Scham als
Mittel zur Reue. Im Bezug auf vorspanische Zivilisationen schreibt
Jorge E. Guier folgendes: 9 Ob. cit. pag. 436. |
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| Helen
Hagemann info@guatesol.ch |
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